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Die EGW mbH ist kommunales Unternehmen und 100%-ige Tochter des Kreises Borken. Die Organe der Gesellschaft sind die Gesellschafterversammlung, ein Aufsichtsrat und die Geschäftsführung.
Der Aufsichtsrat besteht aus neun stimmberechtigten Mitgliedern, von denen einer der Landrat oder der von ihm vorgeschlagene und vom Kreistag bestellte Vertreter aus der Verwaltung ist. Die übrigen acht Mitglieder werden vom Kreistag gewählt. Darüber hinaus bestellt der Kreistag auf Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft der Bürgermeister*innen und Beigeordneten im Kreis Borken ein beratendes Mitglied ohne Stimmrecht in den Aufsichtsrat.
Im Aufsichtsrat der EGW besteht derzeit in folgender Zusammensetzung:
Die Gesellschafterversammlung besteht aus dem Kreis Borken als alleinigem Gesellschafter. Der Kreis Borken wird in der Gesellschafterversammlung durch den Landrat und bis zu 16 weitere vom Kreistag gewählte Mitglieder repräsentiert.