LEICHTVERPACKUNGEN

DIE GELBE TONNE

Die Sammlung und Verwertung von Leichtverpackungen unterliegt der Zuständigkeit der dualen Systeme.

Die Sammlung, Sortierung und Verwertung von gebrauchten Verkaufsverpackungen finanziert sich über Beteiligungsentgelte der Hersteller und Vertreiber an die dualen Systeme. Gezahlt wird nur für in Deutschland in Verkehr gebrachte Verpackungen. Dabei richtet sich das jeweilige Entgelt ausschließlich nach dem eingesetzten Material und dem Gewicht der Verpackung.

 

Verpackungen sind ein wertvoller Rohstoff, der nur durch richtige Mülltrennung im Recyclingkreislauf verbleibt. Mit Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes zum 01.01.2019 müssen die dualen Systeme deutlich höhere Recyclingquoten erfüllen. Hierbei kommt es auch auf die Qualität der über Gelbe Tonnen und Gelbe Säcke gesammelten Leichtverpackungen an. Ein Problem sind daher fehlbefüllte Gelbe Tonnen/Gelbe Säcke, d.h. wenn z.B. Abfälle über die Gelben Tonnen/Gelbe Säcke gesammelt werden, die keine Verpackungen sind. Denn nicht jeder Kunststoff und Plastik gehören in die Gelbe Tonne/Sack und können recycelt werden. Eigentlich selbstverständlich sollte in unserer modernen Gesellschaft sein, dass Restmüll (z.B. Windeln usw.) ebenfalls nichts in der Gelben Tonne/Gelben Sack verloren haben.

 

Durch die Öffentlichkeitskampagne „Mülltrennung wirkt“ möchten die dualen Systeme über bestehende Vorurteile aufklären, Bürgerinnen und Bürger informieren und motivieren, nur das über die Gelbe Tonne bzw. den Gelben Sack tatsächlich zu sammeln, was dort hinein darf.

Alle Informationen zur Öffentlichkeitskampagne des dualen Systems