Für die Anlieferungen der Städte und Gemeinden (Restabfälle aus Haus- und Sperrmüll, Bioabfälle, Garten- und Grünabfälle, Altpapier, Alttextilien und Elektroschrott) werden Gebühren nach der Abfallgebührensatzung des Kreises Borken erhoben. Für alle anderen Anlieferungen werden Entgelte durch die EGW erhoben.