Der Anlass
Der Kreis Borken ist öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger gemäß §§ 17 und 20 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) i.V.m. dem Landesabfallgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (LAbfG NW). Die Aufgaben umfassen insbesondere
Die Aufgabe des Einsammelns und Beförderns der in ihrem Gebiet überlassenen Abfälle ist nach LAbfG Aufgabe der Städte und Gemeinden.
Das Konzept
Das Abfallwirtschaftskonzept gibt eine Übersicht über den Stand der Abfallentsorgung im Kreis Borken. Es enthält insbesondere
Das aktuelle Abfallwirtschaftskonzeptes gilt für die Jahre 2022 bis 2026.