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Erstmals 1997 und seitdem ununterbrochen ist die EGW mit dem Zertifikat "Entsorgungsfachbetrieb" für das Einsammeln, Befördern, Lagern, Behandeln und Verwerten von Abfällen ausgezeichnet.
Der Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und der hierzu erlassenen Entsorgungsfachbetriebeverordnung ist ein durch den Gesetzgeber eingeführtes Instrumentarium zur Förderung der Abfallwirtschaft und zum Schutz der Abfallerzeuger vor unseriösen Entsorgungspraktiken. Der "Entsorgungsfachbetrieb" ist ein Gütesiegel für die Entsorgungsbranche. Es können einzelne Firmenstandorte und bestimmte Verwertungs-/Beseitigungsverfahren zertifiziert werden. Das Überwachungszeichen in Verbindung mit dem Efb-Zertifikat gibt genaue Auskunft über die zertifizierten Standorte, über die dort durchgeführten Tätigkeiten sowie über die Abfallarten, deren Entsorgung der Überwachung unterliegen. Die Einhaltung der durch den Gesetzgeber festgelegten organisatorischen, personellen und technischen Anforderungen an den Entsorgungsfachbetrieb unterliegt der jährlichen Überwachung durch die Umweltgutachter einer unabhängigen technischen Überwachungsorganisation.