KOOPERATION

KREIS RECKLINGHAUSEN

Der Kreis Recklinghausen hat die ihm obliegende Teilentsorgungspflicht für die Entsorgung von Bioabfällen zum 01.01.2014 auf den Kreis Borken übertragen. Die Kooperation verfolgt folgende Leitlinien:

 

  • Es wird eine langfristige Entsorgungssicherheit auf hohem Umweltschutzniveau und eine langfristige Gebührenstabilität erreicht.
  • Für die hochwertige Behandlung der Bioabfälle werden vorhandene Kapazitäten genutzt. Die Anlagenauslastung soll dauerhaft gewährleistet werden.
  • Es werden die jeweiligen abfallwirtschaftlichen Kernkompetenzen (Bioabfallbehandlung / MVA) in den Kreisgebieten genutzt.
  • Über die Interkommunale Kooperation wird eine regionale Entsorgungsautarkie durch den Aufbau von stabilen, regionalen abfallwirtschaftlichen Strukturen in kommunaler Verantwortung erreicht.
  • Es wird eine nachhaltige abfallwirtschaftliche Vernetzung von Stoffströmen in den Kreisgebieten erreicht. Mit dem Ziel der Organisation einer Voll-Voll-Logistik sollen Transporte von Bioabfällen aus dem Kreis Recklinghausen in den Kreis Borken und von thermisch zu behandelnden Abfällen aus dem Kreis Borken in den Kreis Recklinghausen optimiert werden. Dadurch können Synergien erzielt und CO2-Emissionen reduziert werden.
  • Es besteht eine hohe Konformität zum Abfallwirtschaftsplan NRW.