Lumpencontainer

statt Restmülltonne

Alttextilien - Getrenntsammlungspflicht ab dem 01.01.2025 im Kreis Borken bereits seit über zehn Jahren erfüllt

 

Ab dem 01.01.2025 müssen Alttextilien sowie defekte Altkleider gemäß der EU-Abfallrahmenrichtlinie von öffentlich-rechtlichen Entsorgern getrennt gesammelt und verwertet werden. Ziel dieser Regelung ist es, Textilien in der Restmülltonne zu reduzieren, um sie wiederzuverwenden oder zu recyceln.

 

Im Kreis Borken ändert diese Neuerung jedoch nichts Wesentliches, da die Entsorgungsgesellschaft Westmünsterland mbH (EGW) bereits seit 2014 in Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Kommunen eine kommunale Altkleidersammlung betreibt. Hierfür stehen insgesamt 202 Container im Kreisgebiet zur Verfügung.

 

Zusätzlich stellt die EGW ab sofort an den zehn von ihr betriebenen Wertstoffhöfen Lumpencontainer bereit. Über diese Container können defekte und nicht mehr tragbare Kleidungsstücke wie zerschlissene Jeans sowie andere Textilien wie alte Lappen, Bettwäsche oder Handtücher entsorgt werden. Damit erfüllt der Kreis Borken nicht nur die Vorgaben zur getrennten Sammlung, sondern bietet auch einen neuen Entsorgungsweg für „Lumpen“.

 

Wichtig:

 

  • Noch tragbare und gut erhaltene Kleidung gehört weiterhin in die regulären Altkleidercontainer.
  • Starke Verschmutzungen (z. B. durch Blut, Farbe oder Öl) machen Textilien unbrauchbar. Stark verschmutzte Textilien gehören deshalb weder in die Altkleider- noch in die Lumpencontainer, sondern in die Restmülltonne.
  • Nur trockene Textilien dürfen in den Containern entsorgt werden, da feuchte Kleidung Schimmel bildet und damit auch andere Textilien unbrauchbar macht.

 

Der beste Abfall ist jedoch der, der gar nicht erst entsteht. Deshalb gilt: Kleidung bewusst kaufen, kleine Schäden wie Löcher selbst reparieren und gut erhaltene Stücke weitergeben